FAQAGB

AGB - wichtig und beachtenswert für ihre erfolgreiche Werbekampagne

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen - On Air / Online

der Radio/Tele FFH GmbH & Co. Betriebs-KG, nachstehend Radio/Tele FFH genannt.

1. Geltungsbereich

a.) Alle Aufträge an die Radio/Tele FFH und Leistungen der Radio/Tele FFH erfolgen, sofern keine individuelle Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Radio/Tele FFH vorliegt, ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

b.) Werbeauftrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Radio/Tele FFH über die Sendung von Werbespots bzw. die Platzierung eines Online-Werbemittels eines Werbungtreibenden auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste der Radio/Tele FFH. Diese sowie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit ihrem gesamten Inhalt Bestandteil des zu schließenden Vertrages zwischen den Parteien.

c.) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von der Radio/Tele FFH ausdrücklich in Textform anerkannt. Die Ausführung von Leistungen durch die Radio/Tele FFH bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Auftraggebers.

2. Angebot und Vertragsschluss

a.) Angebote der Radio/Tele FFH erfolgen freibleibend, d.h. sie stellen lediglich die Aufforderung an den Auftraggeber dar, eine Bestellung aufzugeben. Der Vertrag kommt sodann mit Beauftragung durch den Auftraggeber in Textform per Email, Fax oder Brief an die Radio/Tele FFH und Annahme der Bestellung des Auftraggebers durch die Radio/Tele FFH in Textform mittels Email, Fax oder Brief zustande, auch wenn die Platzierung der Werbung noch nicht festgelegt wurde (Auftragsbestätigung). Die Auftragsbestätigung enthält Angaben über den Auftraggeber, den Werbungtreibenden, das Buchungsvolumen, die Spotlänge sowie in der Regel die Platzierung des Spots bzw. des Online-Werbemittels. Die Platzierung der Werbung wird im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vorgenommen, ansonsten nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers durch die Radio/Tele FFH. Konkurrenzausschluss kann in keinem Fall wirksam vereinbart werden. Verbundwerbung bedarf in jedem Einzelfall der Zustimmung durch die Radio/Tele FFH.

b.) Im Fall einer Buchung über ein automatisiertes Buchungstool oder über einen anderen Web-Service, an den der Auftraggeber und die Radio/Tele FFH angeschlossen sind, gilt abweichend Folgendes: Mit dem Betätigen des Buttons „Hiermit erteilen Sie einen rechtsverbindlichen Auftrag“ gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Werbeauftrags ab. Die Annahme des Auftrags erfolgt durch eine Auftragsbestätigung nach Ziffer 2. a.) durch die Radio/Tele FFH.

3. Sendezeiten und Programmänderungen

a.) Die vereinbarte Sendezeit wird nach Möglichkeit eingehalten, wobei jedoch eine Gewähr für die Ausstrahlung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Werbestunde oder in bestimmter Reihenfolge innerhalb eines Werbeblockes nicht gegeben wird. Etwas anderes gilt nur, wenn dies in Textform zwischen den Parteien vereinbart wurde.

b.) Fällt ein Sendetermin aus programmlichen Gründen, wegen technischer Störung, höherer Gewalt oder sonstigen vom Sender nicht zu vertretender Umstände aus, so wird die Werbesendung im Rahmen der programmlichen Möglichkeiten und in einer für die Parteien zumutbaren Weise entweder vorverlegt oder nachgeholt. Der Auftraggeber wird unverzüglich darüber unterrichtet, es sei denn, es handelt sich lediglich um eine zeitliche Verschiebung innerhalb derselben Werbestunde.

4. Rücktrittsmöglichkeit

Mit der Auftragsbestätigung gemäß Ziffer 2 wird der Werbeauftrag als Festauftrag angenommen. Der Auftraggeber kann aber in Schriftform bis zu 4 Wochen vor dem ersten Verbreitungstermin von dem erteilten Auftrag kostenfrei ganz oder teilweise zurücktreten oder Werbezeiträume verschieben. Danach ist eine kostenfreie Stornierung/Verschiebung nur mit Zustimmung der Radio/Tele FFH zulässig.

5. Zurückweisung von Werbefunkaufträgen

Die Radio/Tele FFH behält sich das Recht vor, Werbeaufträge oder auch einzelne Werbemittel abzulehnen, insbesondere durch die Bindung an Staatsverträge mit Auswirkung auf Medienunternehmen, in der jeweils gültigen Fassung. Dies gilt insbesondere, wenn Werbung

  • gegen rechtliche Bestimmungen verstößt,
  • die Menschenwürde verletzt,
  • diskriminiert aufgrund von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit, Religion oder Glauben, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung,
  • den Verbraucher irreführt oder Verbraucherinteressen schadet,
  • Verhalten fördert, das die Gesundheit, Sicherheit oder in einem hohen Maß die Umwelt gefährdet,
  • politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art ist
  • oder mit den Grundsätzen der Radio/Tele FFH nicht vereinbar ist.

Darüber hinaus kann die Radio/Tele FFH Werbeaufträge, wie auch einzelne Werbemittel, ablehnen, wenn die Ausführung des Auftrags ihren berechtigten Interessen entgegensteht. Der Auftraggeber wird über die Entscheidung der Nichtverbreitung umgehend in Kenntnis gesetzt. Ist der abgelehnte Auftrag bereits bezahlt, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung der hierfür gezahlten Beträge. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. Presse-, wettbewerbs- und urheberrechtliche Verantwortung des Auftraggebers

a.) Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Werbemittel im Rundfunk bzw. Online erforderlichen Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte abgelöst hat und stellt die Radio/Tele FFH diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erste Anforderung frei, sofern die Radio/Tele FFH hier kein eigenes Verschulden trifft.

b.) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Werbemittel, insbesondere in presse-, urheber- und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht, allein, sofern die Radio/Tele FFH hier kein eigenes Verschulden trifft.

c.) Der Auftraggeber stellt die Radio/Tele FFH von allen Ansprüchen Dritter, die aus der Verbreitung des Werbemittels geltend gemacht werden, frei, sofern die Radio/Tele FFH hier kein eigenes Verschulden trifft. Der Auftraggeber übernimmt ferner die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme sowie etwaige weitere durch die Radio/Tele FFH zu tragenden Verfahrenskosten, welche aus der Abwehr von Ansprüchen Dritter durch die Verbreitung der Werbemittel resultieren.

7. Werbemittel

a.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Werbemittel fristgerecht auf seine Gefahr zu liefern. Die Radio/Tele FFH kann den Auftrag ablehnen, wenn die Verbreitung wegen der technischen Qualität des Werbemittels unzumutbar oder nicht möglich ist. Wenn Werbemittel nicht oder falsch zum Einsatz kommen, weil Werbemittel nicht, verspätet, qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, ist der vereinbarte Preis an die Radio/Tele FFH dennoch zu vergüten.

b.) Dem Auftraggeber stehen in dem unter Ziffer 7. a.) bezeichneten Fall keine Ersatzansprüche zu.

c.) Die Radio/Tele FFH sichert zu, den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe von Gründen zu benachrichtigen, wenn Werbemittel unbrauchbar sind oder sonst nicht den vertraglichen Vorgaben entsprechen.

8. Aufbewahrungspflicht

Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen, Tonträgern und sonstigen Speichermedien endet für die Radio/Tele FFH mit der Umspielung der angelieferten Werbemittel auf Radio/Tele FFH eigene Speichermedien. Sollte ein Werbemittel für einen Werbeauftrag mehr als ein Jahr nicht zum Einsatz kommen, ist die Radio/Tele FFH berechtigt, das Werbemittel zu löschen oder in geeigneter Weise zu entsorgen.

9. Gewährleistung

a.) Der Auftraggeber hat den ausgestrahlten Werbespot unverzüglich nach der ersten Ausstrahlung auf seine Vertragsmäßigkeit hin zu überprüfen und der Radio/Tele FFH etwaige Beanstandungen unter genauer Bezeichnung der Beanstandungen in Textform anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber diese Anzeige, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche aufgrund dieses Mangels für die Kampagne.

b.) Der Auftraggeber hat ferner die ihm durch die Radio/Tele FFH übermittelte Auftragsbestätigung (vgl. Ziffer 2.) unverzüglich nach Erhalt und unter Berücksichtigung des vorangegangenen Angebots des Auftraggebers auf ihre inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen und der Radio/Tele FFH etwaige Beanstandungen unter genauer Bezeichnung der Beanstandungen ebenfalls unverzüglich in Textform anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber diese Anzeige, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.

c.) Bei nicht vertragsgemäßer Verbreitung, die den Zweck der Werbebotschaft erheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzleistung. Kann mit einer Ersatzleistung der Zweck der Werbebotschaft nicht mehr erreicht werden, so wird dem Auftraggeber, unter Ausschluss weitergehender Ansprüche, der Wert dieser Werbesendung, -bzw. Online-Platzierung gutgeschrieben. Eine nicht vertragsgemäße Ausstrahlung liegt z.B. vor, wenn mehr als 10% der technischen Reichweite nicht erreicht wurde oder eine Ausstrahlung in verminderter Qualität erfolgte.

d.) Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

e.) Gewährleistungsrechte verjähren abweichend von den gesetzlichen Regelungen für alle Auftraggeber, die nicht Verbraucher sind, nach 12 Monaten.

10. Haftung

a.) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Radio/Tele FFH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

b.) Auf Schadensersatz haftet die Radio/Tele FFH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Radio/Tele FFH, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

c.) Die sich aus Abs. b.) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden die Radio/Tele FFH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.

d.) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn die Radio/Tele FFH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Auftraggebers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

11. Rechnungsstellung / Zahlungen / Preisänderungen

a.) Die Berechnung von Werbeaufträgen erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste. Alle aufgeführten Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b.) Werbeaufträge werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Rechnungsbeträge sind 14 Tage nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Sofern zwischen Rechnungslegung und dem Tag der ersten Verbreitung ein Zeitraum von weniger als 14 Tagen verbleibt, so sind die Forderungen drei Tage vor der ersten Verbreitung des Werbemittels zur Zahlung fällig.

c.) Die Höhe der Verzugszinsen beträgt 9 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sofern nicht die Radio/Tele FFH einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden erleidet.

d.) Bei Zahlungsverzug ist die Radio/Tele FFH berechtigt, die Durchführung des Auftrages bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen oder zu stoppen, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entstehen kann.

e.) Bei Zahlungseingang auf ein Konto der Radio/Tele FFH innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Bei erteiltem SEPA-Basismandat zieht die Radio/Tele FFH 14 Tage nach Rechnungsdatum den fälligen Betrag ein. Unsere Gläubiger-ID lautet: DE21ZZZ00000673644. Skonto wird nur gewährt, wenn sämtliche fälligen Forderungen der Radio/Tele FFH gegen den jeweiligen Kunden beglichen sind.

f.) Änderungen der Preislisten sind jederzeit möglich. Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber bekannt gegeben. Für vereinbarte und bestätigte Werbeaufträge kann der Auftraggeber zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Tarifs von noch nicht ausgeführten Auftragsteilen zurücktreten. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung in Textform gegenüber der Radio/Tele FFH ausgeübt werden.

g.) Werbeagenturen, die in eigenem Namen handeln, erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten, eine Agenturvergütung (AE-Provision) in Höhe von 15% auf die Netto-Rechnungsbeträge. Ausnahme sind Off-Air Tools und Produktionen. Aufträge von Werbeagenturen werden nur angenommen, wenn der Werbungtreibende namentlich bekannt ist. Werbeagenturen sind verpflichtet, für die Bezahlung des Auftrags einzustehen und übernehmen das volle Risiko eines eventuellen Forderungsausfalls gegenüber dem Endkunden. Auf Nachfrage der Radio/Tele FFH ist ein schriftlicher Agenturnachweis (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) vorzulegen.

12. Vertraulichkeit

Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen Partei, die ihr aus oder im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen des Auftrags zu verwenden. Vertraulich sind alle Informationen oder Unterlagen einer Partei, die diese in Textform als vertraulich gekennzeichnet hat oder deren vertraulicher Charakter sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie vertragliche Vereinbarungen.

13. Sonstiges

a.) Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses ist ebenfalls nur schriftlich wirksam.

b.) Bei Verträgen mit Kaufleuten, Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Gerichtsstand Frankfurt am Main.

c.) Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und der unwirksamen Regelung nach Sinn und Zweck und wirtschaftlichen Ergebnis soweit wie möglich entsprechen.

Bad Vilbel, Oktober 2023

Marco Vogl

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